Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Artikel 1. Allgemeines

1.1 Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen von Nobilis Cosmetics, im Folgenden genannt: ?NOBCOS?, und einer Vertragspartei, im Folgenden als: ?andere Partei? Diese Bedingungen sind gültig, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich zwischen NOBCOS und der Gegenpartei von diesen Bedingungen abgewichen wird.

1.2 Sobald die Gegenpartei zu diesen Bedingungen gekauft hat, erklärt sie sich damit einverstanden, dass diese Bedingungen auch für Folgeaufträge gelten.

1.3 Die Anwendbarkeit von Einkaufsbedingungen oder anderen Bedingungen der Gegenpartei wird ausdrücklich abgelehnt.

1.4 Sollte eine der Bestimmungen in diesen Bedingungen nichtig sein oder zu irgendeinem Zeitpunkt für nichtig erklärt werden, bleiben die anderen Bestimmungen in vollem Umfang anwendbar. Im Falle der Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer der Bestimmungen werden NOBCOS und die Gegenpartei Konsultationen führen, um neue Bestimmungen zu formulieren, die diese ersetzen, und zwar so weit wie möglich in Übereinstimmung mit dem Zweck und der Zielsetzung der ursprünglichen Bestimmung.

1.5 Wenn NOBCOS die strikte Einhaltung dieser Bedingungen zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht verlangt, verliert NOBCOS dadurch nicht das Recht, die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu einem anderen Zeitpunkt zu verlangen.

1.6 Die Gegenpartei beachtet, dass die gekauften Produkte nur für den eigenen Gebrauch bestimmt sind und daher unter keinen Umständen weiterverkauft oder verschenkt werden dürfen. Der Gegenpartei ist es auch untersagt, Produkte für von der Gegenpartei angebotene Schulungen zu verwenden. Die Schulungen werden von anerkannten und NOBCOS-zertifizierten Trainern angeboten und durchgeführt. Wenn Sie Zweifel an einem Trainer haben, wenden Sie sich bitte an NOBCOS.

1.7 Unsere Produkte haben ihre eigene Funktionsweise, daher kann es vorkommen, dass sich Produkte nicht oder nur schwer mit Produkten anderer Marken kombinieren lassen. Wir empfehlen der Gegenpartei daher die Teilnahme an einem Workshop und/oder einem Produktwissenstreffen, die gegen eine Gebühr angeboten werden. Die Gegenpartei ist nicht verpflichtet, davon Gebrauch zu machen, NOBCOS behält sich jedoch das Recht vor, Lieferungen zu stoppen, wenn Produkte falsch verwendet werden.

 

Artikel 2: Kostenvoranschläge und Angebote

2.1 Alle Angebote von NOBCOS sind völlig unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Frist zur Annahme gesetzt worden.

2.2 Frühere Angebote gelten als widerrufen, nachdem ein neues Angebot unterbreitet wurde, sofern dies auf Wunsch der Gegenpartei erfolgt oder die Folge einer Änderung oder eines Mangels ist, der NOBCOS nicht zuzurechnen ist.

2.3 NOBCOS kann nicht für ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag haftbar gemacht werden, das bzw. der einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthält, wenn die Gegenpartei vernünftigerweise erkennen konnte, dass es sich um einen Irrtum oder Schreibfehler handelt.

2.4 Im Falle einer Änderung oder Ergänzung einer Bestellung kann NOBCOS der Gegenpartei alle (zusätzlichen) Kosten in Rechnung stellen, es sei denn, die Änderung oder Ergänzung ist das Ergebnis von Umständen, die NOBCOS zuzurechnen sind.

2.5 Muster, Beschreibungen, Abbildungen und Veröffentlichungen gelten als Hinweis auf die Beschaffenheit der zu liefernden Ware. Die gelieferten Waren können jedoch von den vorgenannten Mustern usw. abweichen. Abweichungen berechtigen die Gegenpartei nicht zur Verweigerung der Annahme oder Bezahlung der Waren, es sei denn, die Abweichung ist so groß, dass der Gegenpartei die Annahme nicht zugemutet werden kann.

2.6 Weicht die Annahme von der im Angebot oder Kostenvoranschlag genannten ab, so kommt der Vertrag in dieser abweichenden Annahme nicht zustande, es sei denn, NOBCOS bestätigt sie ausdrücklich schriftlich.

2.7 Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet NOBCOS nicht dazu, einen Teil der im Angebot enthaltenen Artikel zu einem entsprechenden Teil des Angebotspreises zu liefern.

2.8 Angebote oder Kostenvoranschläge zu einem bestimmten Zeitpunkt verpflichten NOBCOS nicht dazu, in Zukunft Waren zu diesem Preis anzubieten oder zu liefern.

2.9 Wenn ein Produkt nicht mehr vorrätig und/oder verfügbar ist, ist NOBCOS berechtigt, es durch ein gleichwertiges und/oder besseres Produkt zu ersetzen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Artikel 3: Lieferung und Bestellungen

3.1 Die von NOBCOS angebotenen Produkte werden nur an registrierte Unternehmen verkauft, die im Besitz einer gültigen Handelskammer- und/oder Umsatzsteuernummer sind.

3.2 NOBCOS kann Ausnahmen machen, wenn die Gegenpartei ein Folgeprogramm/einen Kurs absolviert oder zusätzliche Produkte benötigt.

3.3 Sollte die andere Partei angeben, sich als eingetragenes Unternehmen zu etablieren, kann NOBCOS beschließen, Produkte anzubieten, allerdings wird der Tarif 15% höher sein als der für eingetragene Unternehmen geltende Tarif.

3.4 NOBCOS ist nicht verpflichtet, nicht registrierte Unternehmen zu beliefern, und kann daher beschließen, die Belieferung sofort einzustellen.

3.5 Wenn die Gegenpartei als Unternehmen registriert ist, muss sie NOBCOS davon in Kenntnis setzen, um Anspruch auf die normalen Tarife für registrierte Unternehmen zu haben.

3.6 Für Bestellungen/Lieferungen, die von der Gegenpartei getätigt wurden, werden keine Rückzahlungen geleistet.

3.7 NOBCOS behält sich das Recht vor, einen nicht mehr vorrätigen Artikel durch ein gleichwertiges Produkt zu ersetzen.

3.8 Für Nailover und TipzCreations Salons gelten zusätzliche Bedingungen.

Artikel 4: Lieferfristen, Erfüllung und Änderung des Vertrages

4.1 Die Lieferung erfolgt ab dem Lager von NOBCOS. Auf Verlangen der Gegenpartei werden die Produkte an diese versandt. Bei der Lieferung von Produkten per Nachnahme werden immer die Nachnahmekosten berechnet; die Versandkosten werden immer pro Paket berechnet. Vertreiber zahlen immer Versandkosten pro Paket. Der Versand erfolgt immer auf eigenes Risiko der Gegenpartei.

4.2 Alle von NOBCOS angegebenen Lieferfristen werden so weit wie möglich eingehalten, aber diese Fristen sind nicht endgültig. Bei Überschreitung einer Frist muss die Gegenpartei daher NOBCOS schriftlich in Verzug setzen. NOBCOS muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um den Vertrag noch zu erfüllen.

NOBCOS ist unter keinen Umständen an Lieferfristen gebunden, die aufgrund von nicht zurechenbaren Mängeln im Sinne von Artikel 7.1 dieser Bedingungen nicht eingehalten werden.

4.3 Wenn NOBCOS für die korrekte Ausführung des Vertrags Informationen von der Gegenpartei benötigt, beginnt die Ausführungsfrist erst, nachdem die Gegenpartei diese Informationen vollständig zur Verfügung gestellt hat.

4.4 NOBCOS ist berechtigt, in Teilen zu liefern, die separat in Rechnung gestellt werden können, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Nach der Lieferung gehen die Waren ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf das volle Risiko der Gegenpartei über, einschließlich des Risikos der Beschädigung, Zerstörung oder Verschlechterung durch Feuer, Wasserschäden, Diebstahl, Vandalismus und dergleichen.

4.5 Versand und Transport erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr der Gegenpartei (EXW), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Gegenpartei muss dafür sorgen, dass die Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt in Empfang genommen werden kann. Zusätzliche Kosten, wie z.B. Transport- und Lagerkosten, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Bestimmung durch die Gegenpartei ergeben, können der Gegenpartei von NOBCOS in Rechnung gestellt werden.

4.6 Es ist nicht möglich, einem einmal bearbeiteten Auftrag Ergänzungen hinzuzufügen. Zusätze werden dann wie ein neuer Auftrag mit einer neuen Auftragsnummer behandelt.

4.7 Produkte, die nicht mehr auf Lager sind, werden nicht automatisch zurückgeschickt, sondern müssen nachbestellt werden. Wenn ein Produkt nicht mehr verfügbar ist, siehe 2.9

4.8 NOBCOS hat das Recht, bestimmte Arbeiten ohne vorherige Ankündigung durch Dritte ausführen zu lassen.

4.9 Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gelieferten Sachen sofort nach Erhalt auf sichtbare Mängel und/oder Schäden zu prüfen. Die Gegenpartei muss diese Mängel und/oder Schäden auf dem Lieferschein und den Transportdokumenten angeben oder angeben lassen. Darüber hinaus muss die Gegenpartei NOBCOS unverzüglich, spätestens jedoch fünf Kalendertage nach Erhalt der gelieferten Waren, schriftlich oder per E-Mail über diese Mängel und/oder Schäden informieren, andernfalls wird davon ausgegangen, dass die Gegenpartei die vereinbarte Lieferung in gutem Zustand und vollständig erhalten hat.

5.0 Die Gegenpartei ist für den Versand verantwortlich. NOBCOS wird die Bestellungen mit Sorgfalt behandeln und die Gegenpartei sorgfältig informieren. Bestellungen mit wertvollem Inhalt und/oder größere Bestellungen, die einen bestimmten Betrag überschreiten, werden vorzugsweise durch NOBCOS versichert versandt. Die Gegenpartei behält sich das Recht vor, eine andere Versandart zu wählen, wobei das Risiko immer bei der Gegenpartei liegt.

Artikel 4 b.  Rückgabe
1. Gelieferte und angenommene Produkte werden von NOBCOS nicht zurückgenommen, es sei denn, es wurde schriftlich vereinbart, dass in Ausnahmefällen eine Wiedereinlagerungsgebühr von 25% erhoben wird.
2. Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers. Waren, die ganz oder teilweise benutzt wurden, können nicht zurückgegeben werden.

 

Artikel 5: Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Beendigung des Abkommens

5.1 NOBCOS kann den Vertrag auflösen oder die Erfüllung aussetzen, wenn:

- Die Gegenpartei kommt den Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach. NOBCOS erhält nach Abschluss des Vertrages Kenntnis von Umständen, die Grund zu der Annahme geben, dass die Gegenpartei nicht in der Lage sein wird, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen.

- Der Geschäftspartner wurde aufgefordert, vor oder bei Abschluss der Vereinbarung eine Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtung zu leisten, und diese Sicherheit wurde nicht oder nicht in ausreichendem Maße geleistet.

- Die Erfüllung des Vertrages verzögert sich durch Umstände, die der Gegenpartei zuzurechnen sind, so sehr, dass NOBCOS ihn nicht mehr in angemessener Weise gemäß den vereinbarten Bedingungen erfüllen kann.

5.2 NOBCOS ist berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die die Einhaltung des Vertrages unmöglich machen oder aufgrund derer NOBCOS nicht zugemutet werden kann, den Vertrag unverändert aufrechtzuerhalten.

5.3 Wenn der Vertrag auf Wunsch der Gegenpartei oder infolge einer der Gegenpartei zuzurechnenden Ursache aufgelöst wird, ist NOBCOS berechtigt, von der Gegenpartei eine Entschädigung von mindestens 20% des Auftragswerts der betreffenden Lieferung ohne Mehrwertsteuer zu verlangen. Wenn der tatsächliche Schaden nachweislich höher ist, ist NOBCOS berechtigt, den tatsächlichen Schaden von der Gegenpartei zu fordern.

5.4 Wenn eine Lieferung auf Wunsch der Gegenpartei oder infolge einer von der Gegenpartei zu vertretenden Ursache verschoben wird, ist NOBCOS berechtigt, von der Gegenpartei eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des Auftragswerts der betreffenden Lieferung und Zinsen auf den Restbetrag ab dem Datum, an dem die Lieferung vertragsgemäß hätte erfolgen müssen, zu verlangen. Die Zinsen werden auf der Grundlage des von der De Nederlandse Bank festgelegten gesetzlichen Zinssatzes für Handelsgeschäfte berechnet, und zwar anteilig ab dem im Vertrag festgelegten Lieferdatum.

5.5 Wird der Vertrag aufgelöst, werden die Forderungen von NOBCOS gegenüber der Gegenpartei sofort fällig und zahlbar.

5.6 NOBCOS haftet nicht für die Kosten, die der Gegenpartei infolge der Aussetzung oder Auflösung des Vertrags entstehen, wenn diese Auflösung auf Wunsch der Gegenpartei erfolgt oder die Folge eines Versäumnisses ist, das NOBCOS nicht zuzurechnen ist.

5.7 Bei Auflösung des Vertrags durch die Gegenpartei hat NOBCOS Anspruch auf Schadenersatz durch die Gegenpartei, einschließlich der direkt und indirekt aus der Auflösung resultierenden Kosten.

5.8 Im Falle einer Liquidation, eines Moratoriums oder eines Konkurses, einer Pfändung - wenn und soweit die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird - zu Lasten der Gegenpartei, einer Umschuldung oder eines anderen Umstands, aufgrund dessen die Gegenpartei nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen kann, steht es NOBCOS frei, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder die Bestellung oder den Vertrag zu stornieren, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung besteht. Die Forderungen von NOBCOS gegenüber der Gegenpartei werden in diesem Fall sofort fällig.

5.9 NOBCOS behält sich das Recht vor, der Gegenpartei die damit verbundenen Kosten wie Arbeitszeit, Lager- und Bearbeitungskosten in Rechnung zu stellen, wenn die Gegenpartei einen Vertrag kündigt.

Artikel 6: Preise, Zahlungs- und Inkassokosten

6.1 Alle von NOBCOS angegebenen Preise werden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Angebots gültigen Preise berechnet. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich alle angegebenen Preise stets zuzüglich Umsatzsteuer (MwSt.), Versandkosten und EXW.

6.2 Im Falle von Preiserhöhungen, z.B. infolge von Preiserhöhungen bei Lieferanten, Preisänderungen bei Rohstoffen, Wechselkursen, Materialkosten, Arbeitskosten, staatlichen Abgaben, Frachtkosten und/oder Versicherungskosten, behält sich NOBCOS das Recht vor, diese Preiserhöhungen an die Gegenpartei weiterzugeben, wobei die Gegenpartei berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen, wenn diese Erhöhung(en) insgesamt 10 % des ursprünglichen Auftragswertes übersteigen.

6.3 Alle Zahlungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum in der auf der Rechnung angegebenen Währung ohne Skonto oder Verrechnung zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. NOBCOS behält sich das Recht vor, ausschließlich gegen Barzahlung zu liefern oder vollständige oder teilweise Zahlung vor der Lieferung oder Fertigstellung zu verlangen.

6.4 Alle von der Gegenpartei geleisteten Zahlungen dienen immer in erster Linie zur Begleichung der fälligen Zinsen und Kosten und anschließend zur Begleichung der fälligen Rechnungen und der laufenden Zinsen, beginnend mit der ältesten Rechnung, auch wenn die Gegenpartei angibt, dass sich die Zahlung auf andere offene Rechnungen bezieht.

6.5 Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, ist die Gegenpartei von Rechts wegen in Verzug. Ab dem Fälligkeitsdatum schuldet die Gegenpartei NOBCOS eine Zinszahlung, die auf der Grundlage des von der De Nederlandse Bank festgelegten gesetzlichen Jahreszinssatzes für Handelsgeschäfte berechnet wird, und zwar anteilig ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung.

6.6 Die Gegenpartei ist unter keinen Umständen berechtigt, die von ihr an NOBCOS geschuldeten Beträge zu verrechnen, es sei denn, NOBCOS hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

6.7 Eine Beanstandung des Rechnungsbetrags setzt die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht aus.

6.8 Ab dem Datum, an dem der Kunde in Verzug ist, ist NOBCOS berechtigt, seine Forderung ohne weitere Inverzugsetzung zum Inkasso auszulagern. Alle angemessenen Kosten, die für die außergerichtliche Befriedigung entstehen, gehen auf Rechnung der Gegenpartei. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage der üblichen niederländischen Inkassopraxis bestimmt, wie sie derzeit im Rapport Voorwerk II festgelegt ist. Sollten jedoch die tatsächlichen Kosten für die Einziehung durch NOBCOS höher sein, werden die tatsächlich entstandenen Kosten von der Gegenpartei zurückgefordert. Gerichtskosten, Vollstreckungskosten und Zinsen auf die entstandenen Kosten kommen ebenfalls für eine Entschädigung in Frage.

Artikel 7: Höhere Gewalt

7.1 Unvorhergesehene Umstände, gleich welcher Art, sowie Quoten- oder andere behördliche Maßnahmen, Streiks, Transportstreiks, Brände, Versäumnisse Dritter, von denen NOBCOS bei der Vertragserfüllung abhängig ist, ihre Verpflichtungen gegenüber NOBCOS rechtzeitig oder ordnungsgemäß zu erfüllen, wodurch NOBCOS nicht in der Lage ist, den Vertrag rechtzeitig oder ohne unverhältnismäßig großen Aufwand oder Kosten zu erfüllen, stellen für NOBCOS einen nicht zurechenbaren Ausfall dar.

7.2 Wenn eine Frist überschritten zu werden droht oder ein nicht zurechenbarer Mangel auftritt, ist NOBCOS verpflichtet, so schnell wie möglich Rücksprache mit der Gegenpartei zu halten. Die Gegenpartei wird dann NOBCOS die Möglichkeit geben, die vereinbarte Leistung (oder den Kauf von Waren) innerhalb einer angemessenen Frist noch zu erbringen.

7.3 Das Recht, den Vertrag im Falle eines nicht zurechenbaren Mangels aufzulösen, wird von den Parteien nicht vor Ablauf einer Frist von drei Monaten nach Auftreten des Mangels ausgeübt. Im Falle eines nicht zurechenbaren Mangels ist keine der Parteien zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet.

 

Artikel 8: Eigentumsvorbehalt

8.1 Alle unbezahlten, an die Gegenpartei gelieferten Waren bleiben Eigentum von NOBCOS, bis alle Forderungen von NOBCOS gegenüber der Gegenpartei auf der Grundlage von Artikel 3:92 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs beglichen sind. Dies schließt bereits bezahlte Waren ein, bis alle Forderungen beglichen sind.

8.2 Für den Fall, dass die Gegenpartei ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt, erteilt sie NOBCOS eine unwiderrufliche Vollmacht, die gelieferten und unbezahlten Waren auf Kosten der Gegenpartei zurückzuholen bzw. an dem Ort, an dem sich diese Waren befinden, zurückholen zu lassen, auch wenn sie zwischenzeitlich an einen Dritten weiterverkauft wurden. Die Gegenpartei verpflichtet sich, auf erstes Anfordern Auskunft über den Standort der Waren zu geben und NOBCOS oder seinem Vertreter ungehinderten Zugang zu diesem Standort zu gewähren, um die Waren zurückzuholen. NOBCOS ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum von NOBCOS zu verwahren.

8.3 Die Gegenpartei wird alles tun, was vernünftigerweise möglich ist, um die Eigentumsrechte von NOBCOS zu schützen.

8.4 Die Gegenpartei ist verpflichtet, NOBCOS unverzüglich zu informieren, wenn Dritte die von NOBCOS gelieferten und noch unbezahlten Waren pfänden wollen oder gepfändet haben.

8.5 Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.

8.6 Die Gegenpartei verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Lieferung gegen Diebstahl, Feuer-, Wasser- und Explosionsschäden zu versichern.

8.7 Nach der Rücknahme wird der Gegenpartei der Marktwert bis zu einem Höchstbetrag von 50% des ursprünglichen Kaufpreises gutgeschrieben, abzüglich der Kosten, die NOBCOS durch die Rücknahme entstanden sind.

Artikel 9. Haftung

9.1 Im Falle einer zurechenbaren Nichterfüllung eines Kaufvertrags durch NOBCOS wird die Gegenpartei NOBCOS die Möglichkeit geben, seine Verpflichtungen innerhalb einer angemessenen Frist zu erfüllen. Erfüllt NOBCOS seine Verpflichtungen dennoch innerhalb einer angemessenen Frist, befreit dies NOBCOS von weiterem Schadenersatz jeglicher Art.

9.2 Die Haftung von NOBCOS für Schäden, die die Gegenpartei erleidet, ist ausdrücklich ausgeschlossen, soweit es sich um indirekte Schäden, Folgeschäden, Handelsverluste oder Schäden durch Umsatzverluste, entgangenen Gewinn, Verzugsschäden und dergleichen handelt. Im Allgemeinen ist die Haftung von NOBCOS auf den Rechnungsbetrag der betreffenden Bestellung beschränkt. Darüber hinaus ist die Haftung von NOBCOS auf die Haftung des Herstellers oder den vom Versicherer ausgezahlten Betrag begrenzt.

 

Artikel 10. Garantie, Untersuchung und Beschwerden, Verjährung

10.1 Die von NOBCOS gelieferten Waren entsprechen den geltenden Anforderungen und Normen für den normalen Gebrauch in den Niederlanden, wie sie zum Zeitpunkt der Lieferung galten. Bei Verwendung oder Verkauf außerhalb der Niederlande ist die Gegenpartei verpflichtet, festzustellen, ob die Sachen die dort geltenden Normen und Anforderungen erfüllen.

10.2 Die von NOBCOS gelieferten Waren unterliegen niemals einer anderen Garantie als der, die NOBCOS selbst von den Herstellern der Waren erhalten hat.

10.3 Vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 3.6 müssen Beanstandungen bezüglich der Ausführung des Verkaufs durch die Gegenpartei bei Strafe des Verfalls aller diesbezüglichen Ansprüche innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der betreffenden Rechnungen schriftlich bei NOBCOS geltend gemacht werden, es sei denn, diese Frist muss angesichts der Art der Beanstandung vernünftigerweise verlängert werden.

10.4 Das Recht auf Gewährleistung/Reklamation erlischt, wenn die angegebene(n) Gebrauchsanweisung(en) nicht ordnungsgemäß befolgt wurde(n), die gelieferte Ware unsachgemäß behandelt und/oder verwendet wurde oder die Verwendung der gelieferten Ware nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

10.5 Nicht sichtbare Mängel müssen NOBCOS so schnell wie möglich, spätestens jedoch 14 Tage nach ihrer Entdeckung, gemeldet werden.

10.6 Eine von der Gegenpartei eingeleitete Klage in Bezug auf Garantie und/oder Werbung setzt ihre Zahlungsverpflichtung nicht aus.

10.7 Die Verjährungsfrist für Reklamationen und Garantien beträgt ein Kalenderjahr nach der Lieferung. Nach Ablauf dieser Frist können alle Kosten für Untersuchung, Reparatur und Ersatz der Gegenpartei von NOBCOS in Rechnung gestellt werden.

10.8 Wenn sich herausstellt, dass die Gegenpartei eine mangelhafte Lieferung ordnungsgemäß und rechtzeitig reklamiert hat, trägt NOBCOS die Kosten für Reparatur, Ersatz oder Schadensersatz. Im Falle einer Ersatzlieferung ist die Gegenpartei verpflichtet, NOBCOS auf Verlangen die ersetzte Sache zur Verfügung zu stellen.

Artikel 11. Übergang des Risikos

11.1 In dem Moment, in dem die Sachen in die Verfügungsgewalt der Gegenpartei gelangen, geht das Risiko von Verlust, Beschädigung oder Wertminderung auf die Gegenpartei über.

11.2 Siehe Artikel 1.6 (Verbot des Weiterverkaufs, des Anbietens oder der Weitergabe der bei uns erworbenen Produkte).

Artikel 4 (Bestellung und Versand von Produkten)

Artikel 12 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

12.1 Auf alle Streitigkeiten zwischen NOBCOS und der Gegenpartei ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags ist ausgeschlossen.

Vertragssprache ist Niederländisch

12.2 Das Gericht am Geschäftssitz von NOBCOS ist ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten, die sich aus NOBCOS-Angeboten und Verträgen zwischen NOBCOS und der Gegenpartei ergeben, wie auch immer diese genannt werden und im weitesten Sinne. Die Vorlage einer Streitigkeit bei Gericht setzt die Zahlungsverpflichtung(en) der Gegenpartei nicht aus.

12.3 NOBCOS und die Gegenpartei werden die Gerichte erst dann anrufen, wenn sie alle Anstrengungen unternommen haben, um den Streitfall in gegenseitigem Einvernehmen beizulegen.

12.4 Alle möglichen Kosten, einschließlich Inkasso-, Gerichtsvollzieher- und Anwaltskosten, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, die NOBCOS entstehen, um die Einhaltung der Verpflichtungen der anderen Partei zu erreichen, gehen zu Lasten der anderen Partei.
B. Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf mindestens 15% der geforderten Hauptsumme, mindestens jedoch auf ? 35,00. NOBCOS braucht die Höhe der Kosten nicht zu belegen, wenn es nicht mehr als 15% der geforderten Hauptsumme als außergerichtliche Kosten geltend macht.
C. Die Erstattung der außergerichtlichen Kosten ist ab dem Zeitpunkt fällig, zu dem die Forderung dem NOBCOS-Anwalt oder dem Gerichtsvollzieher übergeben wird, unabhängig davon, ob die Gegenpartei davon Kenntnis hat.

Artikel 13. Entschädigung

13.1 Die Gegenpartei stellt NOBCOS von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer nicht von NOBCOS zu vertretenden Ursache beruhen.

13.2 Wird NOBCOS in einer solchen Situation von einem Dritten in Anspruch genommen, verpflichtet sich die Gegenpartei, NOBCOS sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich zu unterstützen. Unterlässt die Gegenpartei dies, ist NOBCOS berechtigt, Maßnahmen auf Kosten und Risiko der Gegenpartei zu ergreifen.

Artikel 14. Vertrauliche Informationen , Diskretion

14.1          NOBCOS erwartet 100% Diskretion von der Gegenpartei.

14.2          Äußerungen über Produkte, Ausbildung etc. sind strengstens untersagt.

14.3          Wenn Sie Multimedia verwenden möchten (z.B. ein Foto/Film online stellen), ist dies nur unter Ihrem eigenen Namen oder Unternehmen erlaubt. Wenn Sie Bildmaterial oder Marken von NOBCOS, Nailover und TipzCreations verwenden möchten, müssen Sie eine schriftliche Genehmigung von NOBCOS einholen. Sie sind verpflichtet, immer die Quelle zu nennen. (siehe Artikel 15)

14.1 Beide Parteien sind verpflichtet, alle von der anderen Partei erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
14.2 Die andere Partei wird alle Maßnahmen ergreifen, um die Offenlegung der vertraulichen Informationen zu verhindern. Jede Partei wird die unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen der berechtigten Partei innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung der Vereinbarung zur Verfügung stellen, soweit dies möglich ist. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung der Vereinbarung bestehen.

14.3 NOBCOS respektiert die Privatsphäre aller Nutzer seiner Website und stellt sicher, dass die persönlichen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, vertraulich behandelt werden. Diese Datenschutzrichtlinie gilt für die NOBCOS-Dienste. Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass NOBCOS nicht für die Datenschutzrichtlinien anderer Websites, Hosting-Anbieter und Quellen verantwortlich ist. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie Ihr Einverständnis mit der Datenschutzpolitik.

14.4 In Ihrem bei NOBCOS angelegten Konto speichern wir die von der Gegenpartei angegebenen Daten in verschiedenen Dateien, damit Sie diese nicht bei jeder neuen Bestellung ausfüllen müssen.

14.5 Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, wir sind gesetzlich dazu verpflichtet.

14.6 Um unsere Webshop-Kundendatenbank korrekt/aktuell zu halten, behalten wir uns das Recht vor, Sie abzumelden. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt unsere Dienstleistungen/Produkte erneut nutzen wollen, müssen Sie sich erneut registrieren.

14.7 Die andere Partei kann NOBCOS auffordern, alle personenbezogenen Daten zu löschen. NOBCOS wird die Aufforderung der anderen Partei so weit wie möglich respektieren und umsetzen. Personenbezogene Daten werden von NOBCOS nicht länger aufbewahrt als notwendig und/oder gesetzlich vorgeschrieben.

15. Rechte an geistigem Eigentum

15.1. Der Gegenpartei ist es untersagt, Logos, Bilder und (Teile von) Handbüchern, Broschüren, Prospekten oder Newslettern ohne vorherige schriftliche Genehmigung von NOBCOS zu kopieren oder anderweitig zu vervielfältigen. Auch ist es der Gegenpartei nicht gestattet, Produktnamen und Bezeichnungen, die in den NOBCOS-Produktlinien verwendet werden, zu reproduzieren.
15.2 Die Gegenpartei darf keine Logos und/oder Abbildungen verschiedener Marken kombinieren oder vermischen, sondern muss stets das Logo der Marke des Produkts zeigen.

15.3. Verweise auf andere Quellen als die der Gegenpartei sollten mit einer Quellenangabe versehen werden.

Artikel 16. Sonstiges

16.1 Alle Vereinbarungen zwischen NOBCOS und der Gegenpartei bedürfen der Schriftform. Hiervon werden keine Ausnahmen gemacht. NOBCOS kann daher von der Gegenpartei nicht an Vereinbarungen gebunden werden, die nicht nachgewiesen werden können.

16.2 Vereinbarungen, die nicht per Einschreiben, sondern per E-Mail getroffen werden, müssen gelesen und genehmigt werden. Die Gegenpartei muss sich vergewissern, dass NOBCOS die Mitteilung erhalten und genehmigt hat.

16.3 Über Punkte, die nicht durch die Vereinbarung abgedeckt sind, entscheidet NOBCOS.

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